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Lutherbibel 1912

3. Mose 12

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1Und der HERR redete mit Mose und sprach :

2Rede mit den Kindern Israel und sprich : Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein , so soll sie sieben Tage unrein sein , wie wenn sie ihre Krankheit leidet.

3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden .

4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung . Kein Heiliges soll sie anrühren , und zum Heiligtum soll sie nicht kommen , bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind .

5Gebiert sie aber ein Mägdlein , so soll sie zwei Wochen unrein sein , wie wenn sie ihre Krankheit leidet , und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung .

6Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter , soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts .

7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen , so wird sie rein von ihrem Blutgang . Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert .

8Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf , so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben , eine zum Brandopfer , die andere zum Sündopfer ; so soll sie der Priester versöhnen , daß sie rein werde .

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