Lutherbibel 1912
3. Mose 12
1Und der HERR redete mit Mose und sprach :
2Rede mit den Kindern Israel und sprich : Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein , so soll sie sieben Tage unrein sein , wie wenn sie ihre Krankheit leidet.
3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden .
4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung . Kein Heiliges soll sie anrühren , und zum Heiligtum soll sie nicht kommen , bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind .
5Gebiert sie aber ein Mägdlein , so soll sie zwei Wochen unrein sein , wie wenn sie ihre Krankheit leidet , und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung .
6Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter , soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts .
7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen , so wird sie rein von ihrem Blutgang . Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert .
8Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf , so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben , eine zum Brandopfer , die andere zum Sündopfer ; so soll sie der Priester versöhnen , daß sie rein werde .