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Lutherbibel 1912

3. Mose 27

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1Und der HERR redete mit Mose und sprach :

2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut , also daß du seinen Leib schätzen mußt ,

3so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild , zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr , sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums ,

4ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge .

5Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge , wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge .

6Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge , wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge .

7Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber , so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge , wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge .

8Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung , so soll er sich vor den Priester stellen , und der Priester soll ihn schätzen ; er soll ihn aber schätzen , nach dem die Hand des, der gelobt hat , erwerben kann .

9Ist's aber ein Vieh , das man dem HERRN opfern kann : alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig .

10Man soll's nicht wechseln noch wandeln , ein gutes um ein böses , oder ein böses um ein gutes . Wird's aber jemand wechseln , ein Vieh um das andere , so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

11Ist aber das Tier unrein , daß man's dem HERRN nicht opfern darf , so soll man' s vor den Priester stellen ,

12und der Priester soll's schätzen , ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

13Will' s aber jemand lösen , der soll den Fünften über die Schätzung geben .

14Wenn jemand sein Haus heiligt , daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen , ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt , so soll's bleiben .

15So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen , so soll er den fünften Teil des Geldes , zu dem es geschätzt ist , draufgeben , so soll's sein werden.

16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt , so soll es geschätzt werden nach der Aussaat . Ist die Aussaat ein Homer Gerste , so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

17Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten .

18Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt , so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen .

19Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen , so soll er den fünften Teil des Geldes , zu dem er geschätzt ist , draufgeben , so soll er sein werden .

20Will er ihn aber nicht lösen , sondern verkauft ihn einem andern , so soll er ihn nicht mehr lösen können ;

21sondern derselbe Acker , wenn er im Halljahr frei wird , soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt , den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

23so soll der Priester berechnen , was er gilt bis an das Halljahr ; und soll desselben Tages solche Schätzung geben , daß sie dem HERRN heilig sei.

24Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat , daß sein Erbgut im Lande sei.

25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums ; ein Lot aber hat zwanzig Gera .

26Die Erstgeburt unter dem Vieh , die dem HERRN sonst gebührt , soll niemand dem HERRN heiligen , es sei ein Ochs oder Schaf ; denn es ist des HERRN .

27Ist es aber unreines Vieh , so soll man's lösen nach seinem Werte , und darübergeben den Fünften . Will er's aber nicht lösen , so verkaufe man's nach seinem Werte .

28Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen , das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen , Vieh oder Erbacker ; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN .

29Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen , sondern er soll des Todes sterben .

30Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31Will aber jemand seinen Zehnten lösen , der soll den Fünften darübergeben .

32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen , von allem, was unter dem Hirtenstabe geht , das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN .

33Man soll nicht fragen , ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln . Wird's aber jemand wechseln , so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden .

34Dies sind die Gebote , die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai .

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