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Lutherbibel 1912

4. Mose 29

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1Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt ; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun -es ist euer Drommetentag -

2und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN : einen jungen Farren , einen Widder , sieben jährige Lämmer ohne Fehl ;

3dazu ihr Speisopfer : drei Zehntel Semmelmehl , mit Öl gemengt , zu dem Farren , zwei Zehntel zu dem Widder ,

4und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer ;

5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer , euch zu versöhnen -

6außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer , wie es recht ist -, zum süßen Geruch . Das ist ein Opfer dem HERRN .

7Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt ; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun ,

8sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern : einen jungen Farren , einen Widder , sieben jährige Lämmer ohne Fehl ;

9mit ihren Speisopfern : drei Zehntel Semmelmehl , mit Öl gemengt , zu dem Farren , zwei Zehntel zu dem Widder ,

10und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer ;

11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt ; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN : dreizehn junge Farren , zwei Widder ; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

14samt ihrem Speisopfer : drei Zehntel Semmelmehl , mit Öl gemengt , je zu einem der dreizehn Farren , zwei Zehntel je zu einem Widder ,

15und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer ;

16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer .

17Am zweiten Tage : zwölf junge Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

20Am dritten Tage : elf Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

21mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

22dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

23Am vierten Tage : Zehn Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

26Am fünften Tage : neun Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

28dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

29Am sechsten Tage : acht Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

31dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

32Am siebenten Tage : sieben Farren , zwei Widder , vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl ;

33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

34dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN : einen Farren , einen Widder , sieben jährige Lämmer ohne Fehl ;

37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren , zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl , wie es recht ist ;

38dazu einen Bock zum Sündopfer , außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer .

39Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste , außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern , Speisopfern , Trankopfern und Dankopfern .

40[30:1] Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte .

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