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Lutherbibel 1912

4. Mose 5

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1Und der HERR redete mit Mose und sprach :

2Gebiete den Kindern Israel , daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben , und die an Toten unrein geworden sind.

3Beide, Mann und Weib , sollt ihr hinaustun vor das Lager , daß sie nicht ihr Lager verunreinigen , darin ich unter ihnen wohne .

4Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager , wie der HERR zu Mose geredet hatte .

5Und der HERR redete mit Mose und sprach :

6Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt , so hat die Seele eine Schuld auf sich;

7und sie sollen ihre Sünde bekennen , die sie getan haben , und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben , an dem sie sich versündigt haben .

8Ist aber niemand da, dem man' s bezahlen sollte , so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung , dadurch er versöhnt wird .

9Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern , sein sein.

10Und wer etwas heiligt , das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt , das soll auch sein sein.

11Und der HERR redete mit Mose und sprach :

12Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte

13und jemand bei ihr liegt , und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt , daß sie unrein geworden ist , und er kann sie nicht überführen , denn sie ist nicht dabei ergriffen ,

14und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert , sie sei unrein oder nicht unrein ,

15so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen , ein zehntel Epha Gerstenmehl , und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun . Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer , das Missetat rügt .

16Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen

17und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun .

18Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer , das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen ; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben

19und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen : Hat kein Mann bei dir gelegen , und bist du deinem Mann nicht untreu geworden , daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden .

20Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist , daß du unrein wurdest , und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann ,

21so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen : Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk , daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse !

22So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib , daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde ! Und das Weib soll sagen : Amen , amen .

23Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen

24und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben , daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe .

25Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern , nämlich:

26er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben .

27Und wenn sie das Wasser getrunken hat : ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt , so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird , und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk ;

28ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt , sondern rein , so wird's ihr nicht schaden , daß sie kann schwanger werden .

29Dies ist das Eifergesetz , wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird ,

30oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet , daß er um sein Weib eifert , daß er' s stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz .

31Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat ; aber das Weib soll ihre Missetat tragen .

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